
MERCEDES-BENZ 317 CDI Kleinbus
Kleinbus mit 9 / 13 Plätze mit Ledersitzen
Fahrzeugdaten
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Sitzplätze 9/13
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Führerausweis B / D1 3,5t
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Gesamtgewicht 3500 kg
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Getriebeautomat
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Verbrauch 9l/100km
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MasseL: 593 B:202 H:283 cm
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Treibstoff: Diesel
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Leistung: 170 PS
Ausstattung
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Anhängerkupplung fix
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DAB-Radio
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Eingebautes Navigationssystem
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Heckflügeltüren
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Manuelle Klimaanlage
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Rückfahrkamera
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Sitzbezug Leder
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Start-/Stop-System
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Tempomat
1 Tag (24h) x Tagespreis CHF 230.00
ab 7 Tage: CHF 210.00 pro Tag
ab 14 Tage : CHF 190.00 pro Tag
Fahrzeug
Exkl. Diesel, Strassen- & Parkgebühren, Maut etc. CHF 0.00
Das Fahrzeug muss bei Rückgabe vollgetankt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich die Run The Stage AG vor, den fehlenden Kraftstoff sowie eine Bearbeitungsgebühr nachträglich in Rechnung zu stellen.
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Mehrkilometer (100 inklusive pro Tag)
Zusatzkilometer CHF 0.30
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Zusatzservice
Zusätzliche Dienstleistungen, welche Ihre Reise erleichtern und komfortabler machen.
Chauffeur pro Stunde CHF 58.00
Allgemeine Vermietbedingungen VIP BUS – Run The Stage AG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages zwischen dem Mieter und der Run The Stage AG, Lettenstrasse 7, 6343 Rotkreuz, Switzerland als Vermieterin.
Bei Erhalt des Mietvertrages bestätigt der Mieter, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und bedingungslos akzeptiert zu haben.
1. Fahrzeugübernahme
Der Mieter übernimmt das Fahrzeug in betriebsbereitem und -sicherem Zustand. Allfälliges Zubehör ist im Mietvertrag separat vermerkt und in brauchbarem Zustand zu übergeben. Beanstandungen an der Mietsache oder deren Zubehör sind bei der Übernahme umgehend mittels Mängelliste zu melden. Ist der Mieter in der Annahme verspätet, kann das Fahrzeug nach 60 Minuten weitervermietet werden. Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht nicht.
Die Vermieterin behält sich vor, aggressiven, ausfälligen oder negativ aufgefallenen Personen die Fahrzeugübergabe zu verweigern.
2. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der Fahrzeugrückgabe. Die Verantwortung über das Fahrzeug obliegt während der Mietdauer dem Mieter. Im Mietpreis sind die Nutzung des Fahrzeuges während einer bestimmten Zeit und einer bestimmten Kilometerzahl inbegriffen. Mehrkilometer werden gemäss Mietvertrag und aktueller Preisliste bei Fahrzeugrückgabe verrechnet.
Mindestmietdauer: 24 Stunden (1 Tag)
3. Fahrzeugrückgabe
Das Fahrzeug und sämtliches im Mietvertrag aufgeführtes Zubehör sind am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben. Bei Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten gilt das Abstellen des Fahrzeuges auf dem Gelände und das Deponieren der Schlüssel im Schlüsselkasten als Rückgabe. Der Mieter haftet für alle bei der Kontrolle entdeckten Schäden.
Das Fahrzeug muss bei Rückgabe vollgetankt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich die Run The Stage AG vor, den fehlenden Kraftstoff sowie eine Bearbeitungsgebühr nachträglich in Rechnung zu stellen.
3a. Vorzeitige Rückgabe
Eine Reduktion des Mietpreises ist nur möglich, wenn das Fahrzeug weitervermietet werden kann.
3b. Verspätete Rückgabe
Kann das Fahrzeug nicht termingerecht zurückgegeben werden, ist dies frühzeitig zu melden. Für jede angebrochene Stunde wird eine Konventionalstrafe von CHF 100.– verrechnet. Diese wird direkt mit der Kaution verrechnet.
3c. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Vermieterin zulässig.
4. Mietkosten
Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste der Run The Stage AG sowie der vereinbarten Kilometerzahl. Die Mietkosten sind im Voraus zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
4a. Preise
1 Tag (24h): CHF 230.00 pro Tag
ab 7 Tagen: CHF 210.00 pro Tag
ab 14 Tagen: CHF 190.00 pro Tag
100 km pro Tag inklusive
Zusatzkilometer: CHF 0.30 pro km
Exkl. Diesel, Strassen-, Parkgebühren, Maut usw.
4b. Inbegriffene Leistungen
Inbegriffen sind eine Fahrzeuginstruktion, vorgeschriebene Betriebs- und Zulassungsausrüstung sowie ein (1) Parkplatz für das Privatfahrzeug während der Mietdauer.
4c. Versicherungen
Im Mietpreis inbegriffen ist ein Standard-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungsschutz mit einem Selbstbehalt von CHF 3’000.– pro Schadenfall.
4d. Zahlungsbedingungen
Die Gesamtmiete sowie Zusatzleistungen sind bei Fahrzeugübernahme in Schweizer Franken zu bezahlen. Bezahlung auf Rechnung ist auf Anfrage möglich. Eine Bonitätsprüfung bleibt vorbehalten.
4e. Gültigkeit des Mietvertrags
Der Mietvertrag sowie sämtliche damit verbundenen Rechte und Leistungen treten nur in Kraft, wenn die vollständige Mietgebühr fristgerecht im Voraus bezahlt wurde und der Mieter alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt übermittelt hat. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht oder liegen unvollständige bzw. fehlende Angaben vor, ist die Vermieterin berechtigt, die Fahrzeugreservation ersatzlos aufzuheben. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs besteht in diesem Fall nicht
5. Zusatzservice
Chauffeur: CHF 58.00 pro Stunde
6. Fahrzeugnutzung
Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden für:
- motorsportliche Veranstaltungen, Rennen oder Fahrzeugtests
- Transporte gegen Entgelt ohne Lizenz
- das Ziehen anderer Fahrzeuge (ausser ausdrücklich dafür vorgesehen)
- überladene Transporte
- Transport gefährlicher, entzündlicher oder illegaler Stoffe
- Straftaten oder Zollvergehen
- die Mitnahme von Tieren ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin
Der Mieter bleibt für das Verhalten zusätzlicher Fahrer verantwortlich. Mindestalter: 21 Jahre, Führerausweis seit mindestens 2 Jahren.
7. Unfälle, Diebstahl und Schäden
Bei Unfällen, Diebstahl, Verlust, Brand oder sonstigen Schäden ist sofort die Polizei zu verständigen und ein Bericht zu erstellen. Die Vermieterin ist umgehend zu informieren. Bei Diebstahl sind Fahrzeugschlüssel und Polizeibericht innerhalb von 24 Stunden einzureichen.
8. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsorgfältiges, gesetz- oder vertragswidriges Handeln entstehen. Dazu gehören insbesondere Schäden durch falsche Betankung, falsche Handhabung, Überladung, Unfälle oder grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung nicht bei grober Fahrlässigkeit, Alkohol, Drogen, Unfallflucht oder Benutzung durch unberechtigte Fahrer.
9. Bussen und Strafen
Der Mieter ist für sämtliche während der Mietdauer verursachten Bussen, Gebühren oder Strafen verantwortlich.
10. Unterhalt und Reparaturen
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und Ölstand, Wasser und Reifendruck regelmässig zu prüfen. Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der Vermieterin erfolgen.
11. Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet nur für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Für Ausfälle, Reparaturzeiten oder sonstige Unannehmlichkeiten übernimmt die Run The Stage AG keine Haftung.
12. Retentionsrecht
Jegliches Retentionsrecht des Mieters am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
13. Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform.
14. Datenschutz
Die Run The Stage AG kann personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Serviceverbesserung bearbeiten und, soweit notwendig, an Dritte weitergeben. Daten können an Behörden übermittelt werden, wenn dies gesetzlich zulässig ist.
15. Annullationsbedingungen
mehr als 60 Tage vor Mietbeginn: keine Kosten
60–30 Tage vor Mietbeginn: CHF 220.–
29–8 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
7–0 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
Bei nachweisbarem Unverschulden (z. B. Krankheit, Todesfall) kann auf die Gebühr verzichtet werden.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist Rotkreuz, Kanton Zug. Für Konsumenten gilt wahlweise der Wohnsitz oder der Sitz der Run The Stage AG als Gerichtsstand.
Rotkreuz, 16.10.2025
Run The Stage AG, Lettenstrasse 7, 6343 Rotkreuz, Switzerland











